AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma

 Arctic Stream Dry Ice Cleaning

Michael Rudolph

Irnfriedweg 2

50739 Köln

 

  1. Gültigkeit der AGB

1.1 Für alle Lieferungen, Leistungen und Verträge der Firma Arctic Stream Dry Ice Cleaning

(im folgenden Arctic Stream genannt) mit einem Auftraggeber (im folgenden Auftraggeber genannt) liegen die folgenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Arctic Stream. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Arctic Stream und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in dieser AGB schriftlich niedergelegt und sind Teil des Vertrages.

1.3. Unser Angebot ist bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.

1.4. Wir sind berechtigt, die aus der Geschäftsbeziehung stammenden, auch personenbezogenen Daten zu eigenen Zwecken zu verarbeiten.

1.5. Auf den zwischen Arctic Stream und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag oder auf die abgeschlossenen Einzelverträge sind in nachstehender Reihenfolge anwendbar, soweit zwingendes Recht nicht etwas anderes vorschreibt,

– die Regelungen des abgeschlossenen Vertrages,

– die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen von Arctic Stream,

– die gesetzlichen Bestimmungen

1.6. Wird für uns nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

1.7. Angaben in der Auftragsbestätigung gehen in jedem Falle Angaben in Prospekten, Werbung, Anzeigen und sonstigen dem Auftraggeber überlassenen Produktinformationen vor.

  1. Lieferzeiten/Abschlagszahlungen/Reparaturtermine/Schadensersatz/Leistungsumfang

2.1. Arctic Stream wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten, Reparaturtermine und /oder Reinigungstermine einhalten. Arctic Stream behält sich vor, für langfristige Arbeitsaufwendungen Abschlagszahlungen vom Auftraggeber in Form von Zwischenabrechnungen zu verlangen und die Arbeiten so lange zu unterbrechen, wie die Zahlung der jeweiligen Zwischenabrechnung dauert.

2.2. Werden Reparaturtermine und /oder Reinigungstermine im Rahmen eines Werklieferungs- oder Werkvertrages trotz regelmäßiger Zahlung um mehr als sechs Wochen bzw. bei Teil- oder Komplettreinigungen um mehr als zwölf Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen. Kommt eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, kann der Auftraggeber nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wobei bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und zur Zahlung vor Herausgabe des Fahrzeugs oder Materials fällig sind.

2.3. Die Leistungen von Arctic Stream sind auch davon abhängig, dass die von Arctic Stream beauftragten Subunternehmer ihre Leistungen pünktlich erbringen. Für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit wird die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatz daher auf höchstens fünf Prozent des Material-, Leistungs- oder Kostenvoranschlagbetrages (ausgehend vom Mittelwert des Kostenvoranschlages) beschränkt und umfasst lediglich den Ersatz eines unmittelbaren Schadens. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens und insbesondere eines entgangenen Gewinnes ist damit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von Arctic Stream beruhen oder für Ansprüche wegen des Fehlens von Arctic Stream zugesicherter Eigenschaften.

2.4. Für die Beschaffung von Materialien kann keine Frist gesetzt werden, weil die Beschaffung immer von der Verfüg- oder Beschaffbarkeit abhängt.

  1. Werkstatthaftpflichtversicherung/Gefahrübergang

3.1. Fahrzeuge, die sich aufgrund eines Arbeitsauftrags in der Obhut von Arctic Stream befinden, sind im Rahmen einer Werkstatthaftpflichtversicherung versichert. Der Umfang dieser Versicherung kann auf Anfrage vom Kunden eingesehen werden.

3.2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die von Arctic Stream gelieferte Ware oder ein bearbeitetes Fahrzeug bzw. Fahrzeugteil dem Auftraggeber übergeben worden sind. Gleiches gilt, wenn ein Auftraggeber sein Fahrzeug nicht spätestens drei Werktage nach entsprechender Benachrichtigung durch Arctic Stream (insb. wg. Beendigung der Auftragsleistung) abholt.Wird ein Fahrzeug nach entsprechender Benachrichtigung nicht abgeholt und auf dem Gelände vor oder neben der Werkstatt abgestellt, haftet Arctic Stream nicht für

– Schäden,

– Diebstahl,

– höhere Gewalt,

– Bußgeldbescheide,

– Vandalismus und Ähnliches.

  1. Transport durch Auftraggeber/Sendungen an Arctic Stream/Transport durch Arctic Stream

4.1. Sofern der Auftraggeber sein Fahrzeug oder -teile selbst zu Arctic Stream transportiert oder einen solchen Transport selbst beauftragt, haftet Arctic Stream für keinerlei Schäden. Diese hat der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem ausführenden Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Die Haftung von Arctic Stream richtet sich nach der bestehenden Werkstatthaftpflichtversicherung (Ziff. 3.1.) und beginnt nach Beendigung des Entladevorganges.

4.2. Auch im Übrigen (Fahrzeugteile, sonstiges Material) trägt der Auftraggeber bei Versand bzw. Transporten bis zum Eintreffen bei Arctic Stream jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko und das Risiko des zufälligen Untergangs.

4.3. Sofern Arctic Stream einen Fahrzeug- oder Teiletransport oder deren Organisation übernommen hat, haftet Arctic Stream nur im Rahmen der bestehenden Werkstatthaftpflichtversicherung. Über den Transport soll eine schriftliche Vereinbarung nebst Vergütungsregelung getroffen werden.

  1. Abstellen von Fahrzeugen durch Auftraggeber

5.1. Fahrzeuge, die vor der Werkstatt von Arctic Stream abgestellt werden oder nach Absprache mit Arctic Stream (z.B. zwecks Überwinterung) auf von Arctic Stream angemieteten Stellplätzen stehen, müssen zugelassen und durch den Eigentümer bzw. Auftraggeber selbst versichert sein. Arctic Stream trägt keinerlei Risiken hinsichtlich der Frage, ob derartige Fahrzeuge zugelassen oder versichert sind. Demnach trägt der Auftraggeber sämtliche hiermit einhergehenden Gefahren wie z.B.

-Höhere Gewalt,

-Wasser- und Feuerschäden,

-Vandalismus,

-Diebstahl und Ähnliches.

Eine Versicherung von Arctic Stream insoweit besteht nicht. Soweit Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen/ Plätzen abgestellt werden, haftet Arctic Stream nicht für behördliche Maßnahmen wie z.B. Bußgeldbescheide, Abschleppen usw.

5.2. Schäden, die während der Standzeiten durch Fahrlässigkeit von Arctic Stream zu verantworten sind, sind von Arctic Stream zu beheben. Der Nachweis eines solchen Schadens (bzw. dass dieser Schaden nicht schon zu Beginn des Einstellens vorhanden war) obliegt dem Auftraggeber.

  1. Fälligkeit der Rechnungen/Zahlungsverzug

6.1. Rechnungen von Arctic Stream sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Mit der Zahlung etwaig einhergehende Kosten (z.B. bei Auslandsüberweisungen) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.2. Ab dem 14. Tag nach Erhalt der Rechnung sind auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen gemäß § 288 Absatz 1 BGB zu zahlen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, berechnet sich der Verzugszins gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Sollten Zahlungen nicht geleistet werden, behält sich Arctic Stream die Möglichkeit zur Abgabe seiner Forderungen an Dritte (Inkasso) vor. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines möglichen weitergehenden Verzugsschadens vor.

6.3. Die Aufrechnung der Auftraggeber mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und aus dem gleichen Rechtsgeschäft resultieren. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs.2 BGB steht dem Auftraggeber nicht zu. Die Abtretung oder Verpfändung gegen uns bestehender Ansprüche bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

  1. Abnahme/Gewährleistung

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Warenlieferungen und erbrachte (Werk-) Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf ihre Qualität, Identität, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Beanstandungen aufgrund von Sachmängeln und/ oder Falschlieferungen oder wegen des Lieferumfangs, Abweichungen von in Rechnung gestellten Arbeitsinhalten oder des in Rechnung gestellten Umfanges ausgeführter Arbeiten sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Leistung oder der Ware schriftlich geltend zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn entsprechende Beanstandungen Sachverhalte betreffen, die vorher nicht durch zumutbare Untersuchungen feststellbar waren.

7.2. Bei Mängeln der Arbeitsausführung die in der Verantwortung von Arctic Stream liegen, ist dies auf die Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, kann der Auftraggeber anstelle von Nachbesserung Wandlung oder Minderung (in Absprache und auf Basis der Realisierbarkeit) verlangen.

7.3. Im Übrigen sind weitere Ansprüche des Auftraggebers, die mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder mangelhaften Arbeitsleistung zusammenhängen, ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund entsprechende Ansprüche gestützt werden. Ausgeschlossen sind demnach insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung der Pflichten bei Vertragshandlungen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von Arctic Stream beruhen oder für Ansprüche wegen Fehlens von Arctic Stream zugesicherten Eigenschaften.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Der Auftraggeber tritt vorsorglich alle aus einer Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an Arctic Stream ab, falls er die von Arctic Stream gelieferte Ware oder erhaltene Leistung weiterveräußert ohne sie vollständig bezahlt zu haben. Auf Verlangen hat der Auftraggeber, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seiner Schulden bzw. seinem Käufer bekanntzugeben und Arctic Stream die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an- bzw. weiterzugeben.

8.2. Arctic Stream behält sich das Recht vor, Bilder oder Videos von Fahrzeugen oder Teilen davon, sowie Fotos oder Videos von Dokumentations- und Detailaufnahmen oder Fahrzeugteilen auf ihrer Internetseite oder Drittanbietern (z.B. YouTube o.Ä.) zu präsentieren, sofern sich diese in der Werkstatt von Arctic Stream entsprechend in einem Auftrag befinden oder befanden. Dabei wird Arctic Stream nach Möglichkeit eine Zuordnung zum jeweiligen Eigentümer durch nicht mitveröffentlichen des aktuellen Kennzeichens vermeiden.

  1. Hinweis Datenspeicherung  Geschäftsnotwendige sowie im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässige Daten werden EDV mäßig gespeichert und verwaltet.
  2. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen wirksam.An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung soll eine solche treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
  3. Gerichtsstand Gerichtsstand und ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz von Arctic Stream. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erweiterung unserer AGB´s zur

Reinigung von Fassaden, Gebäuden und Maschinen und Maschinenteilen

 

  1. Leistung

Leistungsinhalt und geschuldeter Erfolg ist die Entfernung von vorhandenen Verschmutzungen wie z.B.: Algenbefall, Farbe (Graffiti), Unterbodenschutz, Öle, Fette und sonstige Verunreinigungen nach dem Stand der Technik. Die Herstellung einer optisch und farblich einheitlichen Fläche ist nicht geschuldet. Für die ordnungsgemäße Versiegelung der gereinigten Oberflächen ist der Auftraggeber verantwortlich.

12.1. Eine Fassadenreinigung kann nur auf den hierfür geeigneten Gebäudefassaden erfolgen. Hierzu zählen Kratzputz, Industriefassaden, Naturstein und Klinker. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die zu reinigenden Flächen die geeignete Beschaffenheit aufweisen. Arctic Stream trifft hinsichtlich der Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen keine Prüfungs- oder Analysepflicht. Stellt Arctic Stream nach Vertragsschluss fest, dass die Flächenbeschaffenheit für die Reinigung ungeeignet ist, ist Arctic Stream zur Verweigerung der Leistung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegenseitige Ansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

12.2. Der Auftraggeber hat die Dichtigkeit von Durchdringungen

(z. B. Fenster, Türen, Anschlüsse, Lüftungen) an der Fassade, anderen Gebäudeteilen oder Fahrzeugen sicherzustellen. Soweit das Gebäude, einzelne Bauteile oder Fahrzeuge Undichtigkeiten aufweisen, hat der Auftraggeber Arctic Stream vor Auftragsdurchführung hierauf hinzuweisen. Arctic Stream wird keine Abdichtungsarbeiten vornehmen. Es obliegt dem Auftraggeber, das Gebäude und die von der Reinigung betroffenen Bauteile, Fahrzeuge und Flächen ausreichend abzudichten. Eine Haftung von Arctic Stream für Feuchtigkeitsschäden oder vergleichbare Schäden, die infolge der Undichtigkeit eintreten, ist ausgeschlossen. Ist aus Sicht von Arctic Stream nicht auszuschließen, dass eine fehlende oder unzureichende Abdichtung zu Schäden führen kann, so kann Arctic Stream die Leistung verweigern und vom Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist eine ausreichende Abdichtung verlangen. Der neue Termin für die Leistungserbringung ist nach erfolgter Abdichtung von den Parteien neu festzulegen. Kommt der Auftraggeber dem Abdichtungsverlangen nicht oder nicht ausreichend nach, ist Arctic Stream berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

12.3. Reinigung/Rückstände an Bauteilen
Bei der Fassaden- und/oder Teilereinigung können Verschmutzungen an Bauteilen des Gebäudes oder der Werkhalle entstehen. Die Reinigung hinterlässt zudem unvermeidbare Rückstände durch das abgetragene Material. Arctic Stream ist zur Beseitigung der Rückstände nicht verpflichtet. Dem Auftraggeber obliegt es, diese Rückstände sofort nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sach- und fachgerecht auf eigene Kosten vollständig zu entfernen. Für Schäden, die durch verspätete Reinigung durch den Auftraggeber eintreten, haftet Arctic Stream nicht.

12.4. Das Anlegen einer Probefläche stellt keine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Reinigungserfolgs dar, sondern dient lediglich der Feststellung der geeigneten Reinigungsmethode.

13. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

13.1 Der Auftraggeber hat persönlich oder durch einen ausreichend entscheidungsberechtigten Vertreter vor Ort sicherzustellen, dass alle für die Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendigen Mitwirkungshandlungen erfolgen.

13.2 Zutrittsrecht von Arctic Stream Arctic Stream ist im jeweils erforderlichen Maße für die Dauer der Auftragsdurchführung ungehinderter Zugang zu Grundstück und Gebäude einschließlich der von den Reinigungsarbeiten betroffenen Flächen zu ermöglichen. Sollten Teile der Fassade, des Gebäudes oder des Grundstücks nur eingeschränkt zugänglich sein, hat dies der Auftraggeber Arctic Stream rechtzeitig mitzuteilen. Sollte der Zugang bei Beginn und während der Arbeiten nicht ausreichend gewährleistet sein und der erforderliche Zugang trotz Aufforderung durch Arctic Stream nicht ermöglicht werden, ist Arctic Stream berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

13.3 Stromversorgung Der Auftraggeber hat Arctic Stream die für die Auftragsdurchführung erforderliche Stromversorgung (230Volt) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

14. Abnahme

Die Abnahme erfolgt schriftlich unmittelbar nach Abschluss der Reinigungsarbeiten auf dem hierfür vorgesehenen Formular von Arctic Stream. Eventuelle Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet Arctic Stream im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die Arctic Stream nicht unverzüglich angezeigt werden entfällt die Haftung. Haftet Arctic Stream wegen schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15. Verjährungsfrist bei Mängeln und Schadensersatz

Ansprüche und Rechte wegen Mängeln verjähren nach der gesetzlichen Frist innerhalb von zwei Jahren.

  1. Höhere Gewalt/Arbeitskampf

Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnliches zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.